Unterlassungserklärung zu einer Passage in Aust-Biografie

Art der Entscheidung

Presseinformation und Abmahnungsschriftsatz


Datum

23. 03. 2005


Entscheidungsgründe


Presseinformation:

23.03.2005, München

FOCUS TV erwirkt Unterlassung gegen Stefan Aust-Biografie Verlagsgruppe Droemer Knaur und der Buchautor Oliver Gehrs geben Unterlassungserklärung ab

Die Münchner Produktionsfirma FOCUS TV erwirkt eine Unterlassung von der Münchner Verlagsgruppe Droemer Knaur und vom Buchautor Oliver Gehrs. Der Autor Oliver Gehrs und sein Verlag dürfen in der Stefan Aust-Biographie "Der Spiegel-Komplex - Wie Stefan Aust das Blatt für sich wendete" (Seite 198) nicht mehr behaupten, dass auch bei FOCUS TV Beiträge des "Fernsehfälschers" Michael Born ausgestrahlt wurden. Diese Behauptung ist nach Angaben von Autor und Verlag falsch und traf zu keinem Zeitpunkt zu. In der auf dem Markt befindlichen Ausgabe wird in allen für den Verlag noch erreichbaren Exemplaren diese Falschaussage den Käufern nun kenntlich gemacht und ab der zweiten Auflage entsprechend korrigiert.


Abmahnungsschriftsatz:

Focus TV-Produktions GmbH / Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG wg. Unterlassung Text in "Der Spiegel-Komplex", S. 198


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen an, dass wir Focus TV-Produktions GmbH vertreten. Entsprechende Bevollmächtigung ist anwaltlich versichert.

Unsere Mandantin ist Produzentin des bei „VOX“, „PRO7“ und „RTLII“ ausgestrahlten Fernsehformats „Focus TV“.

Dieser liegt ein Vorabexemplar des von Ihnen angekündigten Titels „Der Spiegel-Komplex“ (Autor Oliver Gehrs) vor. Auf Seite 198 wird dort behauptet:

„Die Filme mit diesem Mummenschanz verkaufen sich bestens. Vor allem Stern-TV reißt dem Fernsehfälscher Michael Born die kruden Streifen aus den Händen. Aber auch andere Magazine merken entweder nicht, dass die Bärte angeklebt sind und die Geschichten zu hanebüchen, um wahr zu sein, oder sie wollen es nicht merken. Neben Stern-TV laufen ‚echte Borns’ auch bei ZAK, bei Focus-TV und eben auch bei Spiegel-TV. Dort erfahren die Zuschauer eines Tages, dass die Urne mit der Asche des Prominenten Neonazis Michel Kühnen ausgegraben wurde und sich nun entweder bei seiner Verlobten auf der Anrichte befindet oder in den Händen von Autonomen, die sie irgendwo im märkischen Sand verbuddeln.“

Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass die im Hinblick auf „Focus-TV“ verbreitete Behauptung unwahr ist. „Focus TV“ hatte weder Kontakte zu Herrn Born, noch wurden jemals Beiträge von Herrn Born auf „Focus-TV“ gesendet.

Die unwahre Behauptung verletzt unsere Mandantschaft in ihren Rechten aus §§ 823, 1004 BGB. Wir haben Sie daher aufzufordern, unserer Mandantschaft gegenüber strafbewehrte Unterlassung zu erklären. Angesichts der Eindeutigkeit der Falschbehauptung sowie der Intensität der Rechtsverletzung sehen wir dem Eingang Ihrer entsprechenden Erklärung bis

21. März 2005, 12.00 Uhr

entgegen (Übermittlung vorab per Telefax wahrt die Frist). Wir stellen Ihnen anheim, sich hierzu des beigefügte Formulars einer vorformulierten Unterlassungserklärung zu bedienen. Bei fruchtlosem Fristablauf wird unsere Mandantin unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Herrn Gehrs gegenüber werden die Ansprüche gesondert verfolgt.


Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei Prof. Schweizer


Unterlassungsverpflichtungserklärung

Hiermit verpflichtet sich die Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG, vertreten durch die Verlagsgruppe Droemer Knaur Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Müller, Christian Tesch, Dr. Hans-Peter Übleis, Hilblestraße 54, 80636 München, gegenüber der FOCUS TV-Produktions GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Helmut Markwort und Matthias Pfeffer, Arabellastraße 23, 81925 München, es bei Meidung einer von der FOCUS TV-Produktions GmbH nach billigem Ermessen festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe zu unterlassen,

zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen

FOCUS-TV habe Beiträge des („Fernsehfälschers“) Michael Born verbreitet, insbesondere wenn dies wie folgt geschieht:

„Neben Stern-TV laufen ‚echte Borns’ auch bei ...., bei FOCUS –TV und ...“


München, den .....................................

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Verlagsgruppe Droemer Knauer
GmbH & Co. KG

Rechtsgebiete

Äußerungsrecht