„Deutschlands einziges Wirtschafts-Wochenmagazin”: Werbung rechtswidrig
Gericht
LG Düsseldorf
Art der Entscheidung
Anerkenntnisurteil
Datum
08. 03. 2005
Aktenzeichen
12 O 417/04
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr gegenüber dem Letztverbraucher zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen, die Wirtschaftswoche sei Deutschlands "einziges" Wirtschafts-Wochenmagazin.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten tritt, oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an einem ihrer Geschäftsführer, angedroht.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 200.000,00 Euro
von Gregory Dr. Wirtz Dr. Russak
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen