„Deutschlands einziges Wirtschafts-Wochenmagazin”: Werbung rechtswidrig

Gericht

LG Düsseldorf


Art der Entscheidung

Anerkenntnisurteil


Datum

08. 03. 2005


Aktenzeichen

12 O 417/04


Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr gegenüber dem Letztverbraucher zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen, die Wirtschaftswoche sei Deutschlands "einziges" Wirtschafts-Wochenmagazin.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten tritt, oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an einem ihrer Geschäftsführer, angedroht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 200.000,00 Euro


von Gregory Dr. Wirtz Dr. Russak

Rechtsgebiete

Werberecht