Verwechslungsgefahr von Branchenbüchern

Gericht

LG Frankfurt a.M.


Art der Entscheidung

Urteil


Datum

15. 10. 1997


Aktenzeichen

2/6 O 300/97


Leitsatz des Gerichts

  1. Die geschützte Marke "Yellow Pages" der DeTeMedien GmbH wird markenrechtlich verletzt, wenn die Internetseite oder die Produktbezeichnung eines Konkurrenten mit dieser Marke verwechselt werden kann.

  2. Die Bezeichnung "Branchenbuch" ist für ein elektronisches Branchenverzeichnis zulässig. Sind nicht alle Teilnehmer der entsprechenden Branche aufgenommen, so muss auf die Unvollständigkeit hingewiesen werden.

  3. Ein Gelb als Hintergrund für das Branchenbuch darf nur verwendet werden, wenn es sich vom typischen "Postgelb" erkennbar unterscheidet (hier: mattes Maisgelb).

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld bis 500.000 DM - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, hinsichtlich der Beklagten zu 1) zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, zu unterlassen, im Zusammenhang mit einem Adreßverzeichnis die Bezeichnung "Yellow Pages" zu verwenden und/oder verwenden zu lassen.

Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen über die Art der Werbeträger, mit denen die oben genannte Geschäftstätigkeit beworben wurde.

Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, der Klägerin sämtlichen Schaden zu ersetzen, der dieser aus der oben genannten Geschäftstätigkeit entstanden ist oder entstehen wird.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 67%, die Beklagten zu 33% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 58.000 DM, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000 DM.

Rechtsgebiete

Markenrecht