Wegen Arbeitsplatzverlustes gezahlte Abfindung als unterhaltsrelevantes Einkommen
Gericht
OLG Dresden
Art der Entscheidung
Urteil
Datum
15. 09. 1999
Aktenzeichen
20 UF 259/99
Der Unterhaltsschuldner handelt nicht leichtfertig, wenn er es unterläßt, gegen eine nicht offensichtlich unbegründete Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben.
Eine wegen des Arbeitsplatzverlustes gezahlte Abfindung ist unterhaltsrechtliches Einkommen. Der Unterhaltsschuldner muß die Abfindung zur Aufstockung seiner nach oder während der Arbeitslosigkeit erzielten Einkünfte bis zur Höhe seines vorigen Einkommens verwenden.
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