Wegen Arbeitsplatzverlustes gezahlte Abfindung als unterhaltsrelevantes Einkommen

Gericht

OLG Dresden


Art der Entscheidung

Urteil


Datum

15. 09. 1999


Aktenzeichen

20 UF 259/99


Leitsatz des Gerichts

  1. Der Unterhaltsschuldner handelt nicht leichtfertig, wenn er es unterläßt, gegen eine nicht offensichtlich unbegründete Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben.

  2. Eine wegen des Arbeitsplatzverlustes gezahlte Abfindung ist unterhaltsrechtliches Einkommen. Der Unterhaltsschuldner muß die Abfindung zur Aufstockung seiner nach oder während der Arbeitslosigkeit erzielten Einkünfte bis zur Höhe seines vorigen Einkommens verwenden.

Rechtsgebiete

Ehe- und Familienrecht

Normen

BGB § 1603 Abs 1, BGB § 1610 Abs 1, BGB § 1612a