Erben müssen Wohnung nicht renovieren

Gericht

AG Bad Schwartau


Art der Entscheidung

Pressemitteilung


Datum

05. 01. 2001


Aktenzeichen

3 C 1214/99


Entscheidungsgründe

BERLIN, 4. Dezember. Die nach dem Tod eines Mieters erforderliche Grundrenovierung einer Wohnung kann nicht dessen Erben aufgebürdet werden. Ein entsprechendes Urteil hat das Amtsgericht in Bad Schwartau gefällt (AZ: 3 C 1214/99). Das Sterben in einer Wohnung und eine damit einhergehende Beeinträchtigung der Wohnung seien keine Überschreitung des Gebrauchsrechts an der Mietsache.

Die Klägerin war nach Angaben des Deutschen Mieterbunds eine Eigentümerin, in deren Wohnung eine ältere Frau unbemerkt gestorben war. Erst nach Wochen war ihre Leiche entdeckt worden. Von deren Erben wollte die Wohnungseigentümerin die Kosten für eine umfangreiche Renovierungsaktion erstattet haben. Insgesamt sollten sie fast 16 000 Mark bezahlen. Der Richter wies die Klage in dem mittlerweile rechtskräftigen Urteil ab. An einem Verschulden fehle es sowohl in der Person der Verstorbenen wie auch in den Personen der beklagten Erben. (ddp)

Rechtsgebiete

Erbrecht