Berücksichtigung eines Kirchensteuerhebesatzes für arbeitslose Nichtkirchenmitglieder

Gericht

BVerfG


Art der Entscheidung

Beschluss


Datum

23. 03. 1994


Aktenzeichen

1 BvL 8/85


Leitsatz des Gerichts

Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, daß nach § 111 II 2 Nr. 2 AFG auch bei Arbeitslosen, die keiner Kirche angehören, bei der Berechnung des Nettoentgelts, nach dem sich die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmt, ein Kirchensteuer-Hebesatz zu berücksichtigen ist.

Rechtsgebiete

Steuerrecht