LISA Kochen & Backen ./. Frau von Heute Besser kochen & backen
Gericht
Landgericht München I
Art der Entscheidung
Einstweilige Verfügung
Datum
06. 06. 2003
Aktenzeichen
9HK O 10570/03
Einstweilige Verfügung
Der Antragsgegnerin wird bei Meidung
- eines Ordnungsgeldes von EUR 5,- bis zu EUR 250.000,-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder
- einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,
zu vollziehen am Vorstand
für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gemäß §§ 935 ff, 890 ZPO
verboten,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs das Zeichen "Besser kochen & backen" als Titel oder Titelbestandteil einer Koch-/Esszeitschrift zu benutzen und/oder benutzen zu lassen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf EUR 250.000,- festgesetzt.
Waitzinger
Vors. Richterin am LG
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