LISA Kochen & Backen ./. Frau von Heute Besser kochen & backen

Gericht

Landgericht München I


Art der Entscheidung

Einstweilige Verfügung


Datum

06. 06. 2003


Aktenzeichen

9HK O 10570/03


Tenor


Einstweilige Verfügung

  1. Der Antragsgegnerin wird bei Meidung
    - eines Ordnungsgeldes von EUR 5,- bis zu EUR 250.000,-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder
    - einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,
    zu vollziehen am Vorstand
    für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gemäß §§ 935 ff, 890 ZPO

    verboten,

    im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs das Zeichen "Besser kochen & backen" als Titel oder Titelbestandteil einer Koch-/Esszeitschrift zu benutzen und/oder benutzen zu lassen.

  2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

  3. Der Streitwert wird auf EUR 250.000,- festgesetzt.


Waitzinger
Vors. Richterin am LG

Rechtsgebiete

Markenrecht