Einstweilige Verfügung zugunsten freundin: Coupon zu Preisnachlass für Einkauf bei Kaufhauskette
Gericht
LG München I
Art der Entscheidung
Einstweilige Verfügung
Datum
14. 05. 2003
Aktenzeichen
Az: 33 O 8960/03
Einstweilige Verfügung
Der Antragsgegnerin wird bei Meidung
- eines Ordnungsgeldes von EUR 5,- bis zu EUR 250.000,-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder
- einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,
zu vollziehen am Geschäftsführer,
für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gemäß §§ 935 ff, 890 ZPO
verboten,
der Zeitschrift "GLAMOUR" einen Coupon beizufügen, bei dessen Vorlage der Käufer bei der Kaufhauskette "Ludwig Beck" einen 20 %igen Preisnachlaß auf bestimmte Produkte erhält, insbesondere wenn dies wie nachfolgend wiedergegeben geschieht:
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf EUR 100.000,-- festgesetzt.
Dr. Lieber
Vors. Richter am LG
Lehner
Richter am LG
Dr. Godulla
Richterin am LG
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