Urteil „Frau im Trend” gegen „Frau von Heute”

Gericht

LG München I


Art der Entscheidung

Urteil


Datum

22. 05. 2003


Aktenzeichen

17HK O 7849/03


Tenor


Endurteil:

  1. Die einstweilige Verfügung vom 25.04.2003 wird aufrechterhalten.

  2. Die Kosten des weiteren Verfahrens trägt die Beklagte.

Rechtsgebiete

Wettbewerbsrecht