Ordentliche Kündigung bei Rauchverbot

Gericht

LAG Düsseldorf


Art der Entscheidung

Berufungsurteil


Datum

17. 06. 1997


Aktenzeichen

16 Sa 346/97


Leitsatz des Gerichts

Verstößt ein Arbeitnehmer trotz wiederholter Abmahnungen erneut gegen ein in einem Betrieb zwingend vorgeschriebenes Rauchverbot (hier: Frischfleischverarbeitungsbetrieb), kann eine Kündigung auch bei langjähriger Betriebszugehörigkeit sozial gerechtfertigt sein.

Vorinstanzen

ArbG Wesel, 3 Ca 3287/96, 22.1.1997

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Normen

KSchG § 1 II