Einstweilige Verfügung gegen Springer wegen ungerechtfertigten Vorwurfs

Gericht

LG München I


Art der Entscheidung

Einstweilige Verfügung


Datum

06. 05. 2003


Aktenzeichen

33 O 8429/03


Tenor

Einstweilige Verfügung

  1. Den Antragsgegnern wird bei Meidung
    - eines Ordnungsgeldes von EUR 5, - bis zu EUR 250.000,-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder
    - einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,
    zu vollziehen bei der Antragsgegnerin zu 1) an einem Vorstandsmitglied für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gemäß 935 ff, 890 ZPO

    verboten,

    wörtlich oder sinngemäß zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, bei der von der Antragstellerin herausgegebenen Zeitschrift "Frau im Trend" handele es sich um ein "billiges Plagiat" der Zeitschrift "Bild der Frau".

  2. Die Antragsgegner haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

  3. Der Streitwert wird auf EUR 100.000,-- festgesetzt.


Dr. Lieber
Vors. Richter am LG

Lehner,
Richter am LG

Dr. Godulla
Richterin am LG

Rechtsgebiete

Wettbewerbsrecht