Einstweilige Verfügung zugunsten von "Frau im Trend"
Gericht
LG München I
Art der Entscheidung
Einstweilige Verfügung
Datum
25. 04. 2003
Aktenzeichen
17HK O 7849/03
Einstweilige Verfügung
1. Der Antragsgegnerin wird bei Meidung
- eines Ordnungsgeldes von EUR 5,- bis zu EUR 250.000,-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder
- einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,
zu vollziehen am Vorstand
für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gemäß §§ 935 ff, 890 ZPO verboten,
im geschäftlichen Verkehr eine Frauenzeitschrift unter dem Titel "Frau von Heute" herauszugeben oder zu bewerben, wenn dies mit nachfolgend wiedergegebenem Titellogo geschieht:
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf EUR 100.000,-- festgesetzt.
Waitzinger
Vors. Richterin am LG
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