Gebührennachforderung durch Telefongesellschaft
Gericht
AG Kamen
Art der Entscheidung
Urteil
Datum
28. 04. 2000
Aktenzeichen
12 C 609/99
Werden dem Kunden einer Telefongesellschaft monatlich die in Anspruch genommenen Leistungen in Rechnung gestellt, hat die Telefongesellschaft ihren Anspruch auf nicht abgerechnete Leistungen nach zwei Monaten verwirkt, da der Kunde ein berechtigtes Vertrauen darauf hat, dass die für einen bestimmten Zeitraum abgerechneten Leistungen abschließend in der zugesandten Rechnung aufgeführt sind.
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