Gebührennachforderung durch Telefongesellschaft

Gericht

AG Kamen


Art der Entscheidung

Urteil


Datum

28. 04. 2000


Aktenzeichen

12 C 609/99


Leitsatz des Gerichts

Werden dem Kunden einer Telefongesellschaft monatlich die in Anspruch genommenen Leistungen in Rechnung gestellt, hat die Telefongesellschaft ihren Anspruch auf nicht abgerechnete Leistungen nach zwei Monaten verwirkt, da der Kunde ein berechtigtes Vertrauen darauf hat, dass die für einen bestimmten Zeitraum abgerechneten Leistungen abschließend in der zugesandten Rechnung aufgeführt sind.

Rechtsgebiete

Allgemeines Zivilrecht

Normen

BGB § 242