Kein "Schmerzensgeld" im konkreten Fall trotz rechtswidriger Berichterstattung über einen Verdacht des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger

Gericht

OLG München


Art der Entscheidung

Berufungsurteil


Datum

23. 11. 2001


Aktenzeichen

21 U 4433/01


Tenor


  1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Landshut, 2. Zivilkammer, vom 05. Juli 2001 wird zurückgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  4. Der Wert der Beschwer des Klägers im Berufungsverfahren übersteigt DM 60.000,-- nicht.

Entscheidungsgründe

Dr. Seitz Schmidt Klemm
Vorsitzender Richter Richter
am Oberlandesgericht

Vorinstanzen

LG Landshut, 23 O 992/01

Rechtsgebiete

Presserecht