Einstweilige Verfügungen gegen Dr. Thomas Borer-Fielding
Tenor
- Dem Antragsgegner wird verboten, es zukünftig bei Meidung eines vom Gericht
für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR
250.000,--, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten in
Bezug auf die Antragstellerin zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder
behaupten und/oder verbreiten zu lassen:
"Burda zum Beispiel ist daran, Leute weiterhin zu bezahlen, um meine Frau und
mich zu verletzen."
- Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
- Der Streitwert wird auf EUR 60.000,-- festgesetzt.
- Der weitergehende Antrag wird abgelehnt. Der Satz "Die deutschen Verlage
hingegen fuhren fort mit einer Kampagne" ist als solcher neutral und nicht
geeignet, Rechte der Antragstellerin zu verletzen.
Dr. Gerst
Vors. Richter am LG
Rechtsgebiete
Presserecht