Einstweilige Verfügungen gegen Shawne Fielding

Gericht

LG München I


Art der Entscheidung

Einstweilige Verfügung


Datum

21. 01. 2003


Aktenzeichen

31 O 222/03


Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird verboten, es zukünftig bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,--, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, in Bezug auf die Antragstellerin zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten und/oder verbreiten zu lassen:

    "Also, ich habe erst vor kurzem herausgefunden, dass ein sechsstelliger Betrag auf meinen Kopf ausgesetzt ist, um meinen Leumund zu zerstören. ( ... ) Und ( ... ) die wollen, dass ich Deutschland verlasse, das ist eines ihrer Ziele in diesem sogenannten Vertrag."

  2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Rechtsgebiete

Presserecht