„Inside”
Gericht
OLG München
Art der Entscheidung
Berufungsurteil
Datum
26. 04. 2001
Aktenzeichen
29 U 5760/00
I. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12.10.2000 - 4 HKO 11647/00 – wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Der Wert der Beschwer der Klägerinnen übersteigt 60.000,-- DM nicht.
Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts, dass die - rechtlich allein in Betracht kommende - Gefahr um mittelbarer [sic!] Verwechslungen - dass also ein Leser der Blätter der Klägerinnen bei der Begegnung mit dem Blatt der Beklagten für eine Ausgabe der ersteren hält und deswegen erwirbt - nicht in relevantem Umfang besteht. Eine andere Beurteilung wäre insbesondere auch mit dem Leitbild des aufmerksamen, verständigen Verbrauchers nicht zu vereinbaren. Gegenüber dem Markenrecht der Klägerin zu 1) hat das Titelrecht der Beklagten die Priorität.
Beide Parteivertreter verzichten auf schriftliche Begründung der
Entscheidung.
Ende der Verhandlung: 11.10 Uhr
Das Protokoll wurde mit PC erstellt.
Wörle
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Dettenhamer
Justizhauptsekretärin
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