„Lea”

Gericht

OLG München


Art der Entscheidung

Urteil


Datum

07. 06. 2001


Aktenzeichen

29 U 2260/01


Tenor


  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München 1 vom 16.01.2001 unter Nr. II (zur Klarstellung) und IV abgeändert.

    Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt in die Löschung der Marke Nummer 3994065 "LEA" im Umfang der Waren- und Dienstleistungen

    Druckereierzeugnisse, Druckschriften, Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Buchbinderartikel, Poster, Aufkleber, Kalender, Fotografien und Lichtbild-Erzeugnisse; Veröffentlichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen, insbesondere von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern sowie von Lehr- und Informationsmaterial, einschließlich gespeicherter Ton- und Bildinformation

    einzuwilligen.

  2. Von den Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin 14 % und die Beklagte 86 %.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
  4. Der Wert der Beschwer der Klägerin und der Beklagten übersteigt
    jeweils DM 60.000,-- nicht.

Entscheidungsgründe

Beide Parteivertreter verzichten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe.
Vorgelesen und genehmigt.

Nach geheimer Beratung des Gerichts verkündet der Vorsitzende folgenden

B e s c h l u s s :

Der Streitwert wird für die Zeit bis zur Rücknahme der Berufung auf 300.000,-- DM festgesetzt.

Ende der Verhandlung: 12.00 Uhr

Das Protokoll wurde mit PC erstellt.

Wörle Dettenhamer
Vorsitzender Richter
am Obelandesgericht
Justizhauptsekretärin

Vorinstanzen

LG München I, 9 HKO 19254/00

Rechtsgebiete

Markenrecht