„Wissen was wächst”
Gericht
LG München I
Art der Entscheidung
Einstweilige Verfügung
Datum
30. 04. 2002
Aktenzeichen
1HK O 7768/02
Die Wortmarken „wir wissen wie's wächst” und „wissen wie's wächst” durften eingetragen werden.
Zwischen diesen Marken und dem Slogan „Wissen was wächst” besteht Verwechslungsgefahr.
Der Antragsgegnerin wird bei Meidung
- eines Ordnungsgeldes von EUR 5,-
bis zu EUR 250.000,-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine
Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder
- einer Ordnungshaft bis zu 6
Monaten,
zu vollziehen am Geschäftsführer für jeden einzelnen Fall der
Zuwiderhandlung gemäß §§ 935 ff, 890 ZPO
im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit dem Betreiben von Informations- und Kommunikationsdiensten gleich welcher Art die Bezeichnung „Wissen was wächst” zu verwenden und/oder verwenden zu lassen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf EUR 50.000,-- festgesetzt.
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