„Wissen was wächst”

Gericht

LG München I


Art der Entscheidung

Einstweilige Verfügung


Datum

30. 04. 2002


Aktenzeichen

1HK O 7768/02


Leitsatz des Gerichts

  1. Die Wortmarken „wir wissen wie's wächst” und „wissen wie's wächst” durften eingetragen werden.

  2. Zwischen diesen Marken und dem Slogan „Wissen was wächst” besteht Verwechslungsgefahr.

Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird bei Meidung
    - eines Ordnungsgeldes von EUR 5,- bis zu EUR 250.000,-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder
    - einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,
    zu vollziehen am Geschäftsführer für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gemäß §§ 935 ff, 890 ZPO


    verboten,

    im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit dem Betreiben von Informations- und Kommunikationsdiensten gleich welcher Art die Bezeichnung „Wissen was wächst” zu verwenden und/oder verwenden zu lassen.

  2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

  3. Der Streitwert wird auf EUR 50.000,-- festgesetzt.

Entscheidungsgründe

Pecher
Vors. Richterin am LG

Rechtsgebiete

Markenrecht