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Gericht
LG München I
Art der Entscheidung
Anerkenntnisurteil
Datum
26. 11. 2002
Aktenzeichen
9HK O 18605/02
I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,--, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,
II. Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber der DENIC e. G. die zur Löschung der Internet-Domain "literazzia.de" erforderlichen Erklärungen abzugeben.
III. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Schott
Vors. Richter am LG
Kapfelsberger
Handelsrichter
Ketzer
Handelsrichter
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