Mody Bank ./. FOCUS wegen Bankzusammenbruch aufgrund eines Zeitschriftenberichts

Gericht

BGH


Art der Entscheidung

Beschluss


Datum

08. 10. 2002


Aktenzeichen

VI ZR 372/01


Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 7. Zivilsenats das Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 9. Oktober 2001 wird nicht angenommen.

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.

Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Streitwert: 1.553.875,60 E = 3.000.000 DM

Entscheidungsgründe

Dr. Müller
Wellner
Diederichsen
Pauge
Stöhr

Rechtsgebiete

Bank-, Finanz- und Kapitalanlagerecht; Presserecht