Mody Bank ./. FOCUS wegen Bankzusammenbruch aufgrund eines Zeitschriftenberichts
Gericht
BGH
Art der Entscheidung
Beschluss
Datum
08. 10. 2002
Aktenzeichen
VI ZR 372/01
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 7. Zivilsenats das Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 9. Oktober 2001 wird nicht angenommen.
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 1.553.875,60 E = 3.000.000 DM
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