- 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines
Ordnungsgeldes bis zu DM 500.000,00, an dessen Stelle im Falle der
Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten tritt, oder eine
Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen am Geschäftsführer, für jeden
Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen,
die Bezeichnung "FOKUS" als Titel für Internet-Homepages und/oder als
Second-Level-Domainbezeichnung (wie "www.fokus.de") zu verwenden und/oder
verwenden zu lassen.
2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, die zur Löschung der
Internet-Domainbezeichnung "fokus.de" erforderlichen Erklärungen gegenüber dem
Deut-schen Network Information Center e.G., Abteilung Recht, Wiesenhüttenplatz
26, 60329 Frankfurt, abzugeben.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. |