- 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines 
Ordnungsgeldes bis zu DM 500.000,00, an dessen Stelle im Falle der 
Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten tritt, oder eine 
Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen am Geschäftsführer, für jeden 
Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen,
die Bezeichnung "FOKUS" als Titel für Internet-Homepages und/oder als 
Second-Level-Domainbezeichnung (wie "www.fokus.de") zu verwenden und/oder 
verwenden zu lassen.
 2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, die zur Löschung der 
Internet-Domainbezeichnung "fokus.de" erforderlichen Erklärungen gegenüber dem 
Deut-schen Network Information Center e.G., Abteilung Recht, Wiesenhüttenplatz 
26, 60329 Frankfurt, abzugeben.
 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.     |