Domain 'fokus.de'

Gericht

LG München I


Art der Entscheidung

Anerkenntnisurteil


Datum

24. 01. 2001


Tenor

Anerkenntnisurteil:
  1. 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu DM 500.000,00, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten tritt, oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen am Geschäftsführer, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen,

    die Bezeichnung "FOKUS" als Titel für Internet-Homepages und/oder als Second-Level-Domainbezeichnung (wie "www.fokus.de") zu verwenden und/oder verwenden zu lassen.

    2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, die zur Löschung der Internet-Domainbezeichnung "fokus.de" erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Deut-schen Network Information Center e.G., Abteilung Recht, Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt, abzugeben.

    3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

    4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Pecher (Vors. Richterin am LG), Kaiser (Handelsrichter), Knürr (Handelsrichter)
(Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig geworden.)

Rechtsgebiete

Recht der Informationstechnologie; Markenrecht