Gefahrtarife der Berufsgenossenschaft für Markt- und Sozialforschungsinstitute
Gericht
LAG Hessen
Art der Entscheidung
Vergleich
Datum
19. 03. 1997
Aktenzeichen
L-3/U-1067/94
Die Beteiligten schließen zur Beendigung des Rechtsstreits folgenden
Vergleich:
Die Beteiligten sind sich darüber einig, daß die noch anhängigen Verfahren der Marktforschungsinstitute und die Verfahren, die mit Meistbegünstigungsklausel abgeschlossen sind, durch außergerichtlichen Vergleich beendet werden. Dazu nehmen die Beteiligten bezug auf die außergerichtlich übergebene Liste. Für den Fall, daß die Liste unvollständig sein sollte oder Fehler aufweist, werden die Beteiligten von sich aus entsprechende Korrekturen vornehmen. Gleichbehandlung wird seitens der Beklagten zugesichert.
Soweit Streit über die Einordnung in die Gefahrklasse einzelner Insitute besteht, soll hier der Streit gesondert beigelegt werden.
Die Vorsitzende erklärt die mündliche Verhandlung für geschlossen.
Müller | Obermann |
Vorsitzende | Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle |
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