Prinzessin Caroline – Erneute Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof – Veröffentlichung von Urlaubsfotos durch die deutsche Presse war zulässig

Gericht

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte


Art der Entscheidung

Pressemitteilung


Datum

19. 09. 2013


Aktenzeichen

8772/10


Entscheidungsgründe

10:38
DEU046 4 vm 153 FRA /AFP-GO19

D/Europarat/Monaco/Medien/Justiz/Leute/ Adel/Massenmedien
»Menschenrechtsgerichtshof weist Klage von Caroline von Monaco ab

- Veröffentlichung von Urlaubsfoto in Deutschland gebilligt

Straßburg, 19. September (AFP) - Prinzessin Caroline von Monaco ist abermals vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Das Straßburger Gericht wies am Donnerstag eine Beschwerde der 56-Jährigen gegen Deutschland wegen der Veröffentlichung eines Paparazzi-Fotos ab. Das bereits 2002 in der Zeitschrift "7 Tage" erschienene Foto zeigt die Prinzessin mit ihrem Ehemann Ernst August von Hannover im Urlaub.

Die Adelige warf der deutschen Justiz vor, die weitere Veröffentlichung dieses Fotos nicht unterbunden und damit ihr Recht auf Schutz des Privatlebens verletzt zu haben. Diesen Vorwurf wies der Straßburger Gerichtshof zurück. Er schloss sich damit im wesentlichen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008 an.

Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt und ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.

jh/yb

AFP
191038 SEP 13

Rechtsgebiete

Presserecht