Nächtlicher Lärm durch Geflügelhaltung

Gericht

LG Leipzig


Art der Entscheidung

Pressemeldung; Beschluss


Datum

08. 11. 2005


Aktenzeichen

16 S 276/05


Leitsatz des Gerichts

Ein Nachbar hat es in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr zu unterlassen, durch die Haltung von Gantern und Hähnen Lärm zu verursachen, der das nachbarliche Grundstück wesentlich beeinträchtigt.

Rechtsgebiete

Garten- und Nachbarrecht; Nachbarrecht