Bildnis vom Begleiter einer Prominenten rechtmäßig

Gericht

BGH


Art der Entscheidung

Beschluss über Nichtzulassungsbeschwerde


Datum

09. 01. 2012


Aktenzeichen

VI ZR 252/10


Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 10. Zivilsenats des Kammergerichts Berlin vom 2. September 2010 wird auf seine Kosten verworfen, weil der Wert der von dem Kläger mit der Revision geltend zu machenden Beschwer zwanzigtausend Euro nicht übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO, §§ 544, 97 Abs. 1 ZPO).


Galke
Zoll
Wellner
Diederichsen
Stöhr

Rechtsgebiete

Presserecht