Bildnis vom Begleiter einer Prominenten rechtmäßig
Gericht
BGH
Art der Entscheidung
Beschluss über Nichtzulassungsbeschwerde
Datum
09. 01. 2012
Aktenzeichen
VI ZR 252/10
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 10. Zivilsenats des Kammergerichts Berlin vom 2. September 2010 wird auf seine Kosten verworfen, weil der Wert der von dem Kläger mit der Revision geltend zu machenden Beschwer zwanzigtausend Euro nicht übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO, §§ 544, 97 Abs. 1 ZPO).
Galke
Zoll
Wellner
Diederichsen
Stöhr
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen