SUPERillu setzt sich gegen Fürstenbegleiterin durch
Gericht
Kammergericht
Art der Entscheidung
Verzichtsurteil
Datum
19. 05. 2009
Aktenzeichen
9 U 177/08
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 7. Oktober 2008 (27.O.658/08) abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Nippe
Knecht
Dr. Vossler
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