Hochzeitsfotos eines Fernsehmoderators
Gericht
LG Berlin
Art der Entscheidung
Einstweilige Verfügung
Datum
01. 08. 2006
Aktenzeichen
27 O 871/06
Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an einem ihrer Geschäftsführer, untersagt, Bildnisse der Antragstellerin wie in ... Nr. 29 vom 13. Juli 2006 auf der Seite 28 mit dem Begleittext "Frisch getraut - ... nach dem Jawort" geschehen, zu veröffentlichen und / oder zu verbreiten und / oder veröffentlichen und / oder verbreiten zu lassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Verfahrenswert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.
Gründe
Die einstweilige Verfügung war aus den Gründen der verbundenen Antragsschrift nebst Anlagen zu erlassen.
Becker
Leinweber
Bömer
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