Hochzeitsfotos eines Fernsehmoderators

Gericht

LG Berlin


Art der Entscheidung

Einstweilige Verfügung


Datum

01. 08. 2006


Aktenzeichen

27 O 871/06


Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an einem ihrer Geschäftsführer, untersagt, Bildnisse der Antragstellerin wie in ... Nr. 29 vom 13. Juli 2006 auf der Seite 28 mit dem Begleittext "Frisch getraut - ... nach dem Jawort" geschehen, zu veröffentlichen und / oder zu verbreiten und / oder veröffentlichen und / oder verbreiten zu lassen.

  2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

  3. Der Verfahrenswert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.

Entscheidungsgründe


Gründe

Die einstweilige Verfügung war aus den Gründen der verbundenen Antragsschrift nebst Anlagen zu erlassen.


Becker
Leinweber
Bömer

Rechtsgebiete

Presserecht