
Wir freuen uns, dass Sie uns besuchen. Sehen Sie sich bitte um.
Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer
Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer
Immer wieder kann sich ein Erbe keinen Erbschein beschaffen. Vor allem bei Fällen mit Auslandsberührung kommen solche Fälle vor.
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass ein Erbe sein Erbrecht auch mit anderen Beweismitteln nachweisen kann.
Hier können Sie dieses Urteil Az.: V ZR 120/04 einsehen.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen