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Willkommen bei der Kanzlei Prof. Schweizer

Wir freuen uns, dass Sie uns besuchen. Sehen Sie sich bitte um.

Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Ein neuer, noch unbekannter, ablehnender Wiedereinsetzungs-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts Az.: 9 AZN 540/09 bereichert die Rechtsprechung zur Kanzleiorganisation. Das BAG weist in dem Beschluss für den entschiedenen Fall den Wiedereinsetzungsantrag unseres Gegners ab.
Zunächst bezieht sich das BAG auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die unter anderem besagen, so das BAG:
„Zur ordnungsgemäßen Organisation einer Anwaltskanzlei gehört die allgemeine Anordnung, bei Prozesshandlungen, die ihrer Form und ihrer Art mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordern, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum des Fristablaufs noch eine Vorfrist zu notieren. Die Vorfrist dient dazu sicherzustellen, dass auch für den Fall von Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen noch eine ausreichende Überprüfungs- und Bearbeitungszeit bis zum Ablauf der zu wahrenden Frist verbleibt.”
Schon dieser Hinweis darauf, dass die Vorfrist nicht nur der Erinnerung dient, ist nützlich, weil er selten genug ist. Das BAG macht darüber hinaus klar, dass dem Anwalt die Akte vorgelegt werden und dem Anwalt dann fehlerhafte Fristeintragungen auffallen müssen. Der Beschluss wörtlich:
„Der Kläger legt nicht dar, weshalb ihm bei Vorlage der Akte zum Ablauf der Vorfrist die fehlerhafte Fristeintragung nicht aufgefallen war.

Anmerkungen:
1. Es reicht also bei Weitem nicht aus, der im Büro für die Frist Verantwortlichen zu sagen: Diese Frist vergesse ich bestimmt nicht.
2. Man kann nur immer wieder raten: Wenn jemandem das Unheil widerfährt, Wiedereinsetzung beantragen zu müssen, dann sollte er jegliche Mühe und Zeit für die Rechtsprechungs- und Literaturrecherche aufwenden. Vor allem ist auch zu ermitteln, ob es eine höchstrichterliche Entscheidung gibt, die dem eigenen Fall möglichst nahe kommt.