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Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer
Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer
„Notartermin. Abwicklung einer Erbengemeinschaft. Ein Grundstück wird überschrieben. Begünstigt: Dr. phil., Gymnasialdirektorin. Nun fällt das Wort: 'Auflassung'. Sie (scheibenzerrsprengend schrill): 'Das ist aber mal ein merkwürdiges Wort'. Da kann ich ja nun mal gar nichts damit anfangen. Kann mir das jemand bitte erläutern?' - Ihr Anwalt (gepresst; denn es ist nicht das Erste, was man ihr in diesem Notartermin erklärt hat): 'Stellen Sie sich vor, damals zur Germanenzeit, wenn da einer sein Haus verkaufte, da ließ er alle Fenster und Türen offen und löschte symbolisch das Herdfeuer, und dann erst zog der andere ein, und deshalb heißt das Auflassung.' Sie (schrill): 'Aber das macht man doch heutzutage ganz anders, weshalb heißt das denn heute immer noch so?' ”
Quelle: Stader, Mandantenschwarzbuch.
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