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Willkommen bei der Kanzlei Prof. Schweizer

Wir freuen uns, dass Sie uns besuchen. Sehen Sie sich bitte um.

Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Das Arbeitsgericht Herford - Az.: 2 Ca 1502/08 - hatte über folgende Formulierung in einem Zeugnis zu befinden:
„Gerne stehen wir jedem zukünftigen Arbeitgeber von Frau S1 hinsichtlich Nachfragen über die Qualität der von ihr für uns geleisteten Arbeit zur Verfügung.“
Das Arbeitsgericht Herford sah in der Formulierung einen Verstoß gegen Az.: IX ZR 179/07), wenn auch in anderem Zusammenhang. Vgl. unseren Eintrag vom 4. Februar 2009.