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Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer
Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer
Für manchen bricht dieser Beschluss Bahnen, zumal das Bundesarbeitsgericht die Problematik noch nicht entschieden hat. Jedenfalls werden viele nicht daran denken, dass für Anzeigenredakteure unter Umständen wichtige arbeitsrechtliche Bestimmungen gar nicht gelten. Das Landesarbeitsgericht Köln hat in seinem noch nicht rechtskräftigen Beschluss Az.: 9 TaBV 74/07 dargelegt, dass Anzeigenredakteure oftmals Tendenzträger sind. Grundlage der Entscheidung bildet die Tätigkeit von Anzeigenredakteuren für Sonderveröffentlichungen.
Der Betriebsrat hat deshalb - so das LAG Köln im entschiedenen Fall - kein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl von Anzeigenredakteuren für Bildungsmaßnahmen. Es greift § 118 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 BetrVG, so dass § 98 BetrVG nicht gilt.
Wichtige Kernsätze der Beschlussgründe:
„Die Pressefreiheit umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch den Anzeigenteil. ... Zunächst erfolgt die Auswahl der Themen, wobei weitgehend auf von anderen (eigenen und fremden) Redakteuren verfasste Texte zurückgegriffen wird. Diese Texte werden überarbeitet durch Kürzungen und Hervorhebungen (redigiert), entweder durch die Anzeigenredakteure selbst oder nach deren Vorgaben durch beauftragte fremde Redakteure. ... Es geht darum, lokale oder regionale Wirtschaftsbezirke oder Berufsgruppen (z.B. Handwerker, Rechtsanwälte, Restaurantbesitzer ) oder Sonderveranstaltungen (z.B. Kirchentag) vorzustellen, oder bestimmte Kundenkreise (z.B. Studenten, Arbeitssuchende, Finanzkunden anzusprechen. ... Mit welchem Anteil an der Arbeitszeit der Anzeigenredakteure diese [tendenzbezogene] Tätigkeit überwiegt, kann dahinstehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss die Tendenztätigkeit nicht einmal überwiegen, da bereits ein nicht völlig unbedeutender Anteil, beispielsweise 30 % ausreicht ...”
Das LAG Köln hat die Rechtsbeschwerde im Hinblick auf fehlende BAG-Rechtsprechung zu Anzeigenredakteuren zugelassen.
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