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Willkommen bei der Kanzlei Prof. Schweizer

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Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Entschieden hat das Landgericht Hamburg in einem erst soeben zugestellten, noch nicht rechtskräftigen Urteil Az.: 308 0 645/08 vom 11. März.
Die Kernsätze der Entscheidungsgründe gegen den Unterlassungsantrag:
„Die Ausführungen auf der Webseite des Antragsgegners ... setzen sich durchgehend mit dem streitgegenständlichen Lebenslauf auseinander und unterziehen diesen einer kritischen Betrachtung ... Wenn, wie hier, eine kritische Auseinandersetzung mit der Selbstdarstellung eines ... Rechtsanwalts erfolgt, erscheint, wie beim Bildzitat anerkannt .., die Wiedergabe des gesamten Lebenslaufs in der Form, in der er von dem Rechtsanwalt selbst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, durchaus angemessen und eine Einschränkung auf die diskutierten Passagen nicht geboten, zumal § 51 UrhG im Lichte der konkurrierenden Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit erweitert auslegbar ist.”