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Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Heute Nachmittag hat der Bundesgerichtshof sein Urteil „www.spickmich.de”, Az.: VI ZR 196/08, verkündet. Bislang liegt das Urteil noch nicht im Volltext vor. Eine Mitteilung der BGH-Pressestelle lässt jedoch bereits weitgehende Rückschlüsse auf alle Bewertungsportale zu; - auch wenn sich die Pressemitteilung ausdrücklich auf die „Umstände des Streitfalls” bezieht.
Der VI. Zivilsenat des BGH stellt als maßgebliche Norm § 29 des Bundesdatenschutzgesetzes heraus; im entscjiedenen Fall offensichtlich § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Soweit es hier interessiert, bleibt § 29 BDSG unverändert, falls der Bundestag am Donnerstag und Freitag noch das Datenschutzrecht novellieren sollte.
Weitgehende Rückschlüsse auf die Rechtmäßigkeit der Bewertungsportale lässt die Mitteilung der Pressestelle deshalb zu, weil nach den rechtsmethodischen Grundsätzen der Gleichbewertung des Gleichsinnigen und des argumentum a majore ad minus der entschiedene Fall übertragbar ist. Wir werden morgen eingehender berichten.