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Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Urteil Az. 4 U 1292/07 entschieden, dass eine Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch gesteigerte Anforderungen voraussetzt, wenn der Anspruch auf journalistische Recherchen gestützt wird.
Die Begründung:
Da die Recherche als Grundlage der Pressetätigkeit einen Kernbereich der Meinungs- und Pressefreiheit betrifft, muss sie grundsätzlich von vorbeugenden Unterlassungsklagen freigehalten werden. Anderes gilt - so das OLG Koblenz - nur, wenn der Recherche ein rechtswidriger Eingriff durch das Presseorgan bereits eindeutig anhaftet und durch einen rechtswidrigen Eingriff ein irreparabler Schaden entsteht.
Im entschiedenen Fall hatte eine Fernsehproduktionsfirma in Fragen aufgefordert, zu Behauptungen Dritter Stellung zu nehmen. Das OLG Koblenz stellte klar, dass in diesen Fragen gerade kein rechtswidriger Eingriff in die Rechte der Klägerin gesehen werden kann, sondern dass das Presseorgan erkennbar seinen journalistischen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.