Mit der Entscheidung, das Bayerische Oberste Landesgericht abzuschaffen, hat die seit September 2003 amtierende bayerische Justizministerin ihr Amt begonnen; - wenn auch auf Geheiß des Ministerpräsidenten. Viele, wenn nicht alle Experten halten diese Entscheidung für einen juristischen Schildbürgerstreich.
Nun meint die Justizministerin in einem heute im FOCUS veröffentlichten Interview, dass „wir überlegen müssen, ob es künftig noch sinnvoll ist, den Richtern in Strafverfahren grundsätzlich Laienrichter an die Seite zu stellen”.
Die Ministerin spricht an keiner Stelle des Interviews an, dass zwischen Sachverhalt einerseits sowie Auslegung des Gesetzes und rechtlicher Würdigung des Sachverhalts andererseits unterschieden werden muss. Ohne diese Unterscheidung lässt sich jedoch überhaupt nicht sachgerecht beurteilen, inwieweit Laienrichter der Rechtsprechung dienlich sein können.