Gegenwärtig wird in den Fachzeitschriften umfangreich das Urteil des Landgerichts Essen, Az.: 4 0 205/02, veröffentlicht, nach dem Moderator Raab, TV-Total und zwei Produktionsfirmen als Gesamtschuldner 22.000 Euro immateriellen Schaden ersetzen müssen. So zum Beispiel im neuen Heft 1/2004 des Rechtsprechungsdienstes ZUM-RD (mit einem Hinweis darauf, dass dieses Urteil des LG Essen noch nicht rechtskräftig ist.
Mittlerweile, am 4.Februar, hat bereits das OLG Hamm in zweiter Instanz entschieden. Az.: 3 U 168/03. Das OLG Hamm hat den zu ersetzenden Schaden auf 70.000 € erhöht. Ein vollständige Urteilsbegründung ist noch nicht bekannt, wohl aber eine Presseerklärung des Gerichts, die Sie hier nachlesen können.