Hier können Sie das neue Urteil des Bundesfinanzhofs einsehen. Az.: VI R 96/01.
Auf den ersten Blick ist diese Entscheidung sensationell. Die Experten haben sie jedoch vorhergesehen. Sie ist nämlich eine Konsequenz der neueren Rechtsprechung des BFH zur Anerkennung von Bildungskosten als Erwerbsaufwendungen.
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