Das neue, hier ins Netz gestellte Urteil des Bundesgerichtshofs liegt seit gestern in vollständiger Fassung vor. In seinem Kern besagt dieses Urteil entgegen der vorinstanzlichen Entscheidung des Oberlandesgerichts München:
- Es trifft nicht allgemein gültig zu, dass der Verkehr zusammengeschriebene Wörter in der Regel auch zusammenhängend ausspricht.
- Da der Begriff „online” in der Telekommunikation zum allgemeinen Wortschatz gehört, „kann für den Verkehr Anlaß bestehen, die beanstandete Bezeichnung DONLINE im Telekommunikationsbereich dementsprechend mehr oder weniger deutlich getrennt auszusprechen.” Also Aussprache: „D-Online” und damit klangliche Nähe.
Verfahrenstechnisch hat der BGH das Urteil des OLG München aufgehoben und - wie die Juristen sich ausdrücken - „die Sache” zurückverwiesen.
Anmerkung: Ob „für den Verkehr Anlaß besteht”, DONLINE als D-Online auszusprechen, kann zuverlässig nur mit Hilfe einer repräsentativen Umfrage festgestellt werden.
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