FOCUS MONEY wird in der morgen erscheinenden Ausgabe - 3/2004 - über ein Urteil des EuGH, Az.: C - 269/00, berichten und Einzelheiten analysieren. Die Voraussetzungen für die Berechtigung, die gesamte Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen zu dürfen: Der Steuerpflichtige muss mindestens zehn Prozent der Gesamtfläche des Gebäudes für betriebliche Zwecke nutzen und den privaten Anteil dem Unternehmensvermögen zuordnen.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen