In einer Zeitschrift für Tourismusrecht - „ReiseRecht aktuell” - ist ein Streit ausgebrochen. Zunächst hatte ein Experte die „zunehmend verbraucherfreundliche Erledigung vieler Reklamationen” gelobt. Mit diesem Lob schloss der Beitrag. Es entstand ein positiver Eindruck zugunsten der Veranstalter.
Dieser Darstellung hat in der neuen Ausgabe derselben Zeitschrift - 6/2003 - ein Anwalt mit weithin unbekannten Hintergrundinformationen heftig widersprochen. Insbesondere:

- Die Katalogsprache verschleiert.
- Reiseveranstalter verheimlichen Reisenden Mängel, die ihnen aktuell vor dem Beginn der Reise bekannt werden. „So verblüfft es stets aufs Neue, mit welcher Kaltschnäuzigkeit Reiseveranstalter ihre Kunden bewusst in Baustellen reisen lassen.”
- Während und „nach der Reise verfolgen Reiseveranstalter die Strategie der langen Bank und der Entmutigung der Konsumenten.

Anmerkung: Der Artikel geht nicht darauf ein, ob die Reiseveranstalter mit Mängeln sogar ein Zusatzgeschäft machen: Es liegt nahe, dass die Reiseveranstalter bei Mängeln ihrerseits bei den Vertragshotels mindern. Jeder Reisende, der die Reisemängel nicht geltend macht oder der später aufgibt, verschafft dem Veranstalter dann einen Reingewinn.
Lassen Sie sich vor Reisebeginn nachweisbar bestätigen, dass keine Mängel - wie zum Beispiel gegenwärtiger Baulärm - bekannt geworden sind. Entstehen später dennoch wesentliche Probleme, wird sich in der Regel lohnen, umgehend einen Anwalt einzuschalten. Bekommen Sie Recht, muss der Reiseveranstalter Ihnen grundsätzlich die Anwaltsgebühren erstatten.