Ein Unternehmen hatte untersagt, Weihnachtsgrüße per E-Mail zu verschicken. Gegen dieses Verbot verstieß ein Mitarbeiter. Er versandte per E-Mail an Kollegen im Betrieb Weihnachtsgrüße. Als Anhang fügte er, auf den Betrieb anspielend, unter dem Titel „Das Narrenschiff” eine Erzählung bei, die chaotische Zustände eines führerlosen Schiffs schildert.
Das Arbeitsgericht urteilte, dass die vom Arbeitgeber erklärte fristlose Kündigung rechtswirksam ist. Az.: 3 Ca 33/01.