Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf „stellt das Fällen von Bäumen eine bauliche Veränderung dar und bedarf insoweit der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, wenn die Bäume (oder auch ein einzelner Baum) die gärtnerische Gestaltung des gemeinschaftlichen Grundstücks so nachhaltig beeinflussen, dass sie den optischen Gesamteindruck der Wohnungseigentumsanlage maßgeblich prägen mit der Folge, dass ihre Beseitigung den Charakter der Außenanlage deutlich verändern würde”.
Az.: 3 Wx 97/03.