Unsere Meldung von gestern zur „Wegelagerei” von Polisten wird ergänzt durch neue Hinweise der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Überprüfen Sie, wie gemessen worden ist, wenn gegen Sie vorgegangen wird. Sie wären nicht der Einzige, der mit einer - ungeeichten - handelsüblichen Videokamera gemessen worden ist. Die Polizei verhält sich ordnungswidrig, wenn sie ungeeichte Geräte verwendet. Ordnungswidrig handelt der Polizist auch, wenn er die Kamera in der Hand hält. Die Kamera muss im Polizeifahrzeug fixiert sein.
Besonders unangenehm aufgefallen ist die Autobahnstation Kaiseresch.
Dazu, wie oft schon zu Unrecht ein Fahrverbot verordnet worden ist, liegen - auch geschätzt - keine Zahlen vor.
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