Sicher überlegen sich viele, ob sie dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein anerkennendes Weihnachtsgeschenk schicken sollen. Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass einem Polizisten gegenüber geäußert werden darf, das sei „Wegelagerei”, was er da mit seiner Geschwindigkeitsmessung treibe. Die Begründung: Das Grundrecht der Meinungsfreiheit deckt diese Äußerung noch. Az.: 2 b Ss 224/02.
Vorsorglicher Hinweis: Andere Richter und Richterinnen können anderer Ansicht sein; zum Beispiel, wenn sie mit einer Wegelagerin oder einem Radar-Polizisten liiert sind oder ganz einfach und schnöde keinen Sinn für geistreiche Pointen haben.
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