Das Landgericht Hamburg hat in einem uns nun zugestellten neuen Urteil zugunsten der SUPERillu entschieden: Eine Frau, die sich früher nackt für ein Männermagazin fotografieren ließ und mit einer Publikation einverstanden war, kann nun nicht erfolgreich einwenden, bei einer neuerlichen Publikation eines neu aufgenommenen „Paparazzi”-Strandfotos mit nacktem Oberkörper werde schwer in ihr Persönlichkeitsrecht eingegriffen.
Das LG Hamburg hat dementsprechend eine Klage der Abgebildeten auf Geldentschädigung abgewiesen. Die erfolglose Klägerin ist heute Schauspielerin und Moderatorin von Fernsehsendungen. Ihr neuer Lebensgefährte, der auf dem Strandfoto ebenfalls zu sehen ist, tritt als Schauspieler auf. Aufgenommen wurde das Foto in Mexiko an einem Strand, an dem sich auch noch einige andere Personen aufhielten.
Wenn Sie das Urteil im Detail nachlesen, erhalten Sie Hinweise für die Abwägung in anderen Fällen.
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