Entscheidungen wegen Wegfalls der Eilbedürftigkeit haben eher Seltenheitswert. Jetzt können wir eine neue Entscheidung zur Verfügung stellen.
In den bekannten aktuellen juristischen Auseinandersetzungen zur Begleiterin des Außenministers und Vizekanzlers wurde ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung abgewiesen, weil der Antrag erst siebeneinhalb Wochen nach Erscheinen der Zeitschrift bei Gericht eingereicht wurde. Hier können Sie die Einzelheiten in einem Beschluss des Landgerichts Berlin nachlesen. Az. 27 O 779/03.
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