Ein - uns nun zugestelltes - Urteil dieser Art lässt sich selten finden:
Einem Rechtsuchenden war Prozesskostenhilfe gewährt und ein Rechtsanwalt beigeordnet worden. Der Rechtsuchende verhielt sich nicht so, wie es sein beigeordneter Anwalt wollte, und der Anwalt agierte nicht so, wie sich der Rechtsuchende eine Prozessführung vorstellte.
Der Anwalt wollte sich von der Beiordnung entbinden lassen. Erfolglos.
Hier können Sie die Sach- und Rechtslage in einem Urteil des Landgerichts München I, Az.: 7 O 11763/03, nachlesen.