Das Landgericht Frankfurt hat seine eigene einstweilige Verfügung aufgehoben und FOCUS Recht gegeben. Az.: 2/03 O 403/03.
Der FOCUS hatte unter der Überschrift „Schlampiger Test” berichtet, dass ein Heft der Zeitschrift „Öko-Test” aufgrund einer gerichtlichen Verfügung wegen eines rechtswidrigen Krankenkassenvergleiches nicht weiterverbreitet werden dürfe.
Öko-Test meinte, über ein Verbreitungsverbot dürfe deshalb nicht berichtet werden, weil nur der Artikel über den Krankenkassenvergleich der Verbreitung entgegenstünde. Im Widerspruchsverfahren stellte das LG Frankfurt jedoch fest: Der FOCUS hat zutreffend berichtet. „Der durchschnittliche Leser des Artikels weiß, dass sich das 'Verbot' der Weiterverbreitung des Ratgebers nur aus der Unzulässigkeit des darin enthaltenen Tests ergibt und das Verbot nicht mehr gelten kann, sofern der Krankenkassenvergleich daraus entfernt ist.”
Die Auseinandersetzung ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Neben dem Unterlassungsverfahren ist auch noch ein Gegendarstellungsantrag rechtshängig.
Hier können Sie das zugunsten FOCUS erlassene Urteil nachlesen.